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FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 7 K 363/05 F |
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FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 7 K 363/05 F (https://dejure.org/2007,15361)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2007 - 7 K 363/05 F (https://dejure.org/2007,15361)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 7 K 363/05 F (https://dejure.org/2007,15361)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 1 S. 2; ; EStG § 4 Abs. 4 Buchst. a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entnahme; Eigenkapital; Gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise; Verbindlichkeiten; Einzelunternehmen; Einbringung in das Sonderbetriebsvermögen; Personengesellschaft; Ablösung des betrieblichen Zusammenhangs; Unentgeltlicher Betriebsübergang; Typisierter Ansatz; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abziehbarkeit von betrieblich veranlassten Schuldzinsen als Betriebsausgaben im Rahmen der Einkommenssteuer; Voraussetzungen des Bestehens einer Entnahme bei Einbringung von Verbindlichkeiten eines Juweliergeschäfts in das Sonderbetriebsvermögen; Auslegung des Begriffs ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages bei Einbringung von Verbindlichkeiten aus einem Einzelunternehmen in das Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft nach Tod des Inhabers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1672
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger …
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 7 K 363/05
In einer solchen Situation endet der Betrieb einkommensteuerrechtlich erst durch ein Verhalten des Erben; ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn entsteht in seiner Person (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
- BFH, 13.12.1983 - VIII R 90/81
Der Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung führt …
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 7 K 363/05
Eine Entnahme erfordert nämlich grundsätzlich einen Entnahmewillen und eine Entnahmehandlung (vgl. nur BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474, 478 unter III 3 a).
- BFH, 29.04.1993 - IV R 16/92
Nachträgliche Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit, wenn Erbin eines …
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 7 K 363/05
Der Tod des Inhabers des Juweliergeschäfts, Herrn F, führte nicht zu einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe, auch wenn der Betrieb mit dem Tode des Unternehmers zum Stillstand gekommen war (vgl. zum Erbfall auch BFH-Urteil vom 29. April 1993 IV R 16/92, BFHE 171, 385, BStBl II 1993, 716 zu § 18 EStG).
- BFH, 26.09.2001 - IV R 22/00
Abwahl der Nutzungswertbesteuerung bei Landwirten
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 7 K 363/05
Wird daher ein Wirtschaftsgut, das für den Betrieb nicht mehr verwendet wird, im Rahmen der Bilanzierung ausgebucht, kann hierin grundsätzlich auch eine Entnahme gesehen werden (so auch BFH-Urteil vom 26. September 2001, IV R 22/00, BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762).
- BFH, 23.12.2005 - VIII R 96/03
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG , Beiladung betroffener Mitunternehmer
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 7 K 363/05
Zwar sind unter Berücksichtigung der hier vertretenen gesellschaftsbezogenen Betrachtungsweise (…vgl. auch Seiler, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rdnr Ea 122; gegenwärtig ist noch ungeklärt - vgl. BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2005 VIII R 96/03, BFH/NV 2006, 789 -, ob die Tatbestandsmerkmale des § 4 Abs. 4 a EStG gesellschafts- oder gesellschafterbezogen zu ermitteln sind) die einzelnen Entnahmen von einzelnen Gesellschaftern im Sonderbetriebsbereich bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages mit einzubeziehen, so dass grundsätzlich eine Entnahme der Beigeladenen zu 1) im Wirtschaftsjahr 1999 in Höhe von 396.902,61 DM bei der Berechnung des endgültigen Überentnahmebetrages für das Jahr 2000 hinzuzurechnen wäre.
- FG Düsseldorf, 30.04.2003 - 16 K 2934/01
Einzelunternehmen; Einbringung; Sonderbetriebsvermögen; Kommanditanteilserwerb; …
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 7 K 363/05
Eine Entnahme liege nur vor, wenn - anders als im Streitfall - durch die Überführung des Wirtschaftsgutes eine spätere Erfassung der stillen Reserven nicht mehr gewährleistet sei (Hinweis auf Urteil des FG Düsseldorf vom 30. April 2003 16 K 2934/01 E, EFG 2003, 1180).
- FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08
Steuerfreiheit für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG
Eine andere Beurteilung ist dann geboten, wenn der Nießbrauch vertraglich zugunsten des Nießbrauchers derart ausgestaltet ist, dass die Stimm- und Mitwirkungsrechte sowie der Ertrag nahezu ausschließlich dem Nießbraucher zustehen (vgl. die Urteile des FG Köln vom 7. April 2003 9 K 3558/98, EFG 2003, 1025, und vom 14. November 2006 9 K 2612/04, EFG 2007, 273, des Niedersächsischen FG vom 22. Dezember 2004 3 K 277/03, EFG 2005, 639, des FG Baden-Württemberg vom 17. Mai 2006 5 K 567/02, EFG 2007, 1672, des FG Rheinland-Pfalz vom 27. April 2006 4 K 2163/03, EFG 2007, 1792).
- FG Hessen, 02.07.2008 - 1 V 1357/08
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Betriebsvermögensfreibetrag des § 13a …
Eine andere Beurteilung ist dann geboten, wenn der Nießbrauch vertraglich zugunsten des Nießbrauchers derart ausgestaltet ist, dass die Stimm- und Mitwirkungsrechte sowie der Ertrag nahezu ausschließlich dem Nießbraucher zustehen (vgl. die Urteile des FG Köln vom 07.04.2003 9 K 3558/98, EFG 2003, 1025, und in EFG 2007, 273, des Niedersächsischen FG in EFG 2005, 639, des FG Baden-Württemberg vom 17.05.2006 5 K 567/02, EFG 2007, 1672, des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2007, 1792, sowie des erkennenden Senats in EFG 2007, 944).
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